Zum Hauptinhalt springen

18. Dezember 2025

Es geht um die Bio-Zukunft: Vorschlag der Kommission muss zügig umgesetzt werden!

Viel Hoffnung legen bayerische Bio-Betriebe derzeit in die von der EU-Kommission angekündigte Änderung der EU-weit gültigen Rechtsvorschriften für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln. Nun hat die Kom…

Viel Hoffnung legen bayerische Bio-Betriebe derzeit in die von der EU-Kommission angekündigte Änderung der EU-weit gültigen Rechtsvorschriften für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln. Nun hat die Kommission einen Vorschlag vorgelegt, ergänzt durch eine sogenannte Roadmap. Besonders brisant für die bayerischen Betriebe: die im letzten Jahr deutlich verschärfte Auslegung der Weidepflicht sowie der geforderte Auslauf für Junggeflügel.

Thomas Lang, erster Vorsitzender der LVÖ Bayern kommentiert: „Dieses Jahr war für etliche Bio-Betriebe ein Jahr des Bangens, Wartens und Hoffens. Wir begrüßen ausdrücklich den nun vorgelegten Vorschlag der Kommission zur rechtlichen Klarstellung bezüglich des Auslaufs für Junggeflügel und weiterer Vorgaben für die Bio-Geflügelhaltung– hier wurde eine absolut notwendige Korrektur vorgenommen. Wir appellieren an Rat und Parlament, die vorgelegten Änderungen im Basis-Recht schnell auf den Weg zu bringen, damit zumindest in Teilen das Bangen und Hoffen ein Ende hat. Wir unterstützen auch den grundsätzlichen Vorschlag der Kommission, im Rahmen einer europäischen Auslegung die Regelungen für die Weidehaltung zu flexibilisieren. Hier ist nun aber auch Tempo dringend gefragt: Wir brauchen besser heute als morgen praktikable Lösungen für die bayerischen Bio-Bäuerinnen und -Bauern, die ihnen die benötigte Flexibilität bei der Umsetzung der Weide geben.“

Klarstellungen für Bio-Tierhalter in Sicht

Bezüglich der Weidepflicht für alle Tiergruppen lehnte die Kommission eine Änderung im Basisrecht ab. Die geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/848 würden nach Ansicht der Kommission Bio Landwirten bereits Flexibilität hinsichtlich des Weidezugangs gewähren. Jedoch zeigt sich die Kommission im Rahmen der Roadmap bereit, im ersten Halbjahr 2026 ihre Interpretation auf europäischer Ebene anzupassen und eine konkrete Flexibilisierung herbeizuführen. Deutliche Erleichterungen sind für Bio-Geflügelhalter geplant. Der vorgelegte Änderungsvorschlag siehtunter anderem vor, den kontinuierlichen Zugang zu Frischluft an die Bedingung zu knüpfen, dass die Tiere bereits ausreichend befiedert sein müssen, so dass sie ihre Körpertemperatur im Freien regulieren können.
Beim Thema Auslaufüberdachung besteht noch Nachholbedarf: Im Rahmen der Roadmap werden auch hier Vereinfachungen angestrebt, besonders für schweinehaltende Betriebe. Das ist begrüßenswert, muss jedoch auch für andere Tiergruppen gelten.

Den Worten schnell Taten folgen lassen

Die LVÖ Bayern setzt sich intensiv dafür ein, pragmatische und gangbare Wege für die bayerischen Bio-Betriebe zu finden. Denn jeder Betrieb, der aufgrund einer strengeren Auslegung der EU-Öko-Verordnung die ökologische Landwirtschaft aufgeben muss oder dies bereits getan hat, hat seine individuelle Geschichte und ist nicht nur ein Verlust für die Bio-Branche, sondern im Sinne von Umwelt- und Naturschutz für die gesamte Gesellschaft. Der gesamte Prozess hat vor allem im vergangenen Jahr zu einer massiven Verunsicherung vor allem für tierhaltende Bio-Betriebe geführt. Dies gilt es jetzt durch klare Taten wieder zurechtzurücken und somit auch wieder Vertrauen zu gewinnen.

Hintergrund

Am 16. und 17. Dezember legte die Kommission ihre Vorschläge zur Vereinfachung der EU-Öko Verordnung vor, begleitet von einer Roadmap. Die EU-Öko Verordnung ist das zentrale Regelwerk für die ökologische Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in der EU. Sie legt fest, wie Bio-Produkte erzeugt, kontrolliert, importiert und gekennzeichnet werden müssen, um einen hohen Standard zu gewährleisten und Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Dazu legt die Verordnung Regeln für Anbau, Tierhaltung, Verarbeitung und einheitliche Kennzeichnung fest. Um nun schnell wieder Rechtssicherheit für die bayerischen Bio-Betriebe zu schaffen, müssen der Rat der EU und das EU-Parlament die vorgelegten Pläne zügig beschließen.