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Richtlinien Bayerisches Bio-Siegel


Das besondere am Bayerischen Bio-Siegel: Es garantiert hohe Bio-Qualität kombiniert mit Regionalität entlang der gesamten Wertschöpfungskette!

Basis der Richtlinien des Bayerischen Bio-Siegels sind die Vorgaben der EU-ÖKO-Verordnung. Nur Unternehmen, die bereits die Richtlinien der EU-Öko-Verordnung erfüllen und über ein  entsprechendes Zertifikat verfügen, können sich mit dem Bayerischen Bio-Siegel zertifizieren lassen. Die Richtlinien des Bayerischen Bio-Siegels umfassen zwei Bereiche: Kriterien zur Herkunft und Kriterien zur Qualität. Die Richtlinien müssen, angefangen von den landwirtschaftlichen Zulieferern (den sogenannten Programmteilnehmern) von allen Betrieben entlang der Wertschöpfungskette eingehalten werden.

Qualitätskriterien

Die Qualitätskriterien sind strenger als die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Die wichtigsten Unterschiede sind:

  • Gesamtbetriebsumstellung: Die Betriebe müssen 100% ökologisch wirtschaften
  • Niedrigere Tierbesatzobergrenzen
  • 20% Leguminosenanteil in der Fruchtfolge
  • 50% Futter vom eigenen Betrieb

Die Qualitätskriterien orientieren sich an den Richtlinien der bayerischen Öko-Anbauverbände. Landwirtschaftliche Betriebe, die Mitglied in einem der bayerischen Anbauverbände Bioland, Naturland, Biokreis und Demeter sind, erfüllen die Vorgaben des Bayerischen Bio-Siegels automatisch. Landwirtschaftliche EU-Öko Betriebe müssen diese Punkte für Ihren Betrieb erfüllen, um teilnehmen zu können. Von den Verbänden erlassene Ausnahmegenehmigungen zu den Qualitätsvorgaben erkennt das Bayerische Bio-Siegel an.

Herkunftskriterien

Das Bayerische Bio-Siegel fordert einen lückenlosen Regionalbezug: Von der Rohware über die Verarbeitung, die Verpackung und ggf. Lohnverarbeitung müssen alle Schritte in Bayern erfolgen. Für die Rohstoffe gilt:

Monoprodukte
alle Rohwaren müssen zu 100% aus Bayern stammen

  • Pflanzliche Erzeugnisse müssen während der gesamten Vegetationsdauer in Bayern gewachsen sein (Ausnahmegenehmigung für Jungpflanzen möglich)
  • Tiere für die Fleischverarbeitung müssen in Bayern geboren sein

Verarbeitete Lebensmittel

  • tierische Zutaten zu 100% aus Bayern.
  • maximal 1/3 der pflanzlichen Zutaten können aus nicht-bayerischen Regionen stammen (Anteil Trockenmasse).
  • 5% der Zutaten können über die 5% Toleranzgrenze freigegeben werden
  • Rezepturen werden von der LVÖ geprüft. Ausnahmegenehmigungen können über die LVÖ beim Ministerium beantragt werden; Grundbedingung ist, dass die entsprechende Rohware nicht in ausreichender Qualität und Menge in Bayern zur Verfügung steht. Dazu ist ein Nachweis erforderlich.

Kontrolle

Die Richtlinien für das Bayerische Bio-Siegel werden bei allen Zeichennutzern und Programmteilnehmern im Rahmen der jährlichen Regelkontrolle zur EU-Öko-Verordnung mit abgeprüft. Bei Programmteilnehmern, die einem der bayerischen Anbauverbände angehören, findet die Kontrolle alle zwei Jahre statt.