Verfassungsgericht weist AfD-Klage ab
Gestern hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Klage der AfD gegen das 2019 von der ÖDP initiierte Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ abgewiesen. Thomas Lang, 1. Vorsitzender der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ) zeigt sich erleichtert über das klare Urteil und fordert den oder die künftige LandwirtschaftsministerIn in Bayern auf, in der kommenden Legislaturperiode einen klaren und zielstrebigen Kurs in Richtung des 30-Prozent-Bio-Ziels zu fahren:
„1,7 Millionen Menschen haben 2019 mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ dafür gestimmt, dem Schutz der Artenvielfalt in Bayern Vorfahrt einzuräumen. Es ist ein guter Tag für die Demokratie in Bayern, dass die von der AfD angestrengte Klage gegen die aus dem Volksbegehren hervorgegangenen Gesetze in allen Punkten abgewiesen wurde.
Artenvielfalt erhalten bedeutet, unsere Lebensgrundlage zu erhalten. Mit dem ökologischen Landbau schaffen wir es, uns gut und sicher zu ernähren und gleichzeitig die Artenvielfalt zu schützen. Deshalb ist das Ziel von 30 Prozent Ökolandbau in Bayern bis 2030, wie es durch das Volksbegehren im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert ist, ein Gewinn für alle Menschen in Bayern. Die künftige Landwirtschaftsministerin oder der künftige Landwirtschaftsminister in Bayern muss den klaren Auftrag der bayerischen Bevölkerung ernst nehmen und sich mit aller Kraft für die Verwirklichung des 30-Prozent-Ziels einsetzen. “