Gentechnik Deregulierung bedroht Ökolandbau
Die LVÖ diskutierte heute mit Ruth Müller über die Zukunft des Ökolandbaus in Bayern. Ein zentraler Baustein des ökologischen Landbaus ist das Verbot, gentechnisch veränderte Organismen einzusetzen. Darauf können sich Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen. Doch die EU-Kommission möchte das Gentechnikrecht aufweichen. Eine Gefahr für den Ökolandbau, nicht nur in Bayern. Geplant ist, gentechnisch veränderte Organismen (GVO), die mit sogenannten „neuen Gentechniken“ wie Crispr/CAS hergestellt wurden, aus dem Gentechnikrecht herauszunehmen. Damit könnte gentechnisch veränderter Weizen ohne Kennzeichnung angebaut, gemahlen und im Brot verbacken werden. Verbraucher und Verbraucherinnen hätten keine Wahlfreiheit mehr.
Thomas Lang, erster Vorsitzender der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern:
„Gleichzeitig gilt für den ökologischen Landbau weiterhin, dass er keine gentechnisch veränderten Organismen nutzen darf. Das soll und muss auch so bleiben. Doch wie können Bio-Landwirtinnen und
Bio-Landwirte verhindern, dass sich z.B. Pollen des gentechnisch veränderten Weizens vom Nachbarfeld in ihre gentechnikfreien Weizensorten einkreuzt? Ein Ding der Unmöglichkeit. Wir fordern, dass alle GVO weiterhin auf allen Stufen der Verarbeitung gekennzeichnet werden, dass das Vorsorgeprinzip bei der Risikoprüfung angewandt wird und wer GVO auf den Markt bringt, muss für Risiken und Folgeschäden haften. Bayern muss gentechnik-anbaufrei bleiben! Die Staatsregierung muss sich noch vor der Landtagswahl klar für Regelungen aussprechen, die den Ökolandbau und unsere Bäuerinnen und Bauern vor Abhängigkeiten schützen.“
Ruth Müller stimmt dem Vorsitzenden Thomas Lang zu:
„Eine Aufweichung der EU-Regelungen würde dazu führen, dass die bisher geltende Koexistenzregelung, die Rückverfolgbarkeit und die Transparenz teilweise abgeschafft würden. Das hätte insbesondere für den Ökolandbau verheerende Konsequenzen, da diese Landwirte sich weiter an die strenge Gentechnik-Gesetzgebung halten müssen.“ Müller sieht deshalb eine verpflichtende Risikoprüfung als notwendig an und befürchtet außerdem, dass Produkte aus der Neuen Gentechnik ungekennzeichnet auf den Markt gelangen könnten. „Unsere Verbraucher müssen klar erkennen können, was sie einkaufen“, fordert die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.
Hintergrund:
Mit der neuen Gentechnik (Genome Editing) kann das Erbgut von Menschen, Tieren und Pflanzen verändert werden, ohne fremdes Erbgut zu nutzen. Das ist der wesentliche Unterschied zur herkömmlichen Gentechnik. Mithilfe bestimmter Enzyme (z. B. CRISPR/Cas), auch Genscheren genannt, wird die DNA an bestimmten Stellen geschnitten. Im Rahmen der Reparatur durch zelleigene Systeme können so Gensequenzen gelöscht, eingefügt oder verändert werden. Es sind weitreichendere Veränderungen des Erbgutes möglich als mit der bisherigen Gentechnik. Dabei können an den Schnittstellen unerwartete Veränderungen des Erbgutes mit unbekannten Auswirkungen auftreten. Welche unerwarteten Eigenschaften sie haben und welche Wirkungen sie in der Umwelt entfalten, ist unbekannt.