LVÖ Bayern begrüßt das neue Bayerische Naturschutzgesetz und die eingeleiteten Begleitmaßnahmen
Am 17. Juli 2019 hat der Landtag beschlossen, das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes anzunehmen. Damit trägt die bayerische Politik dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem verbesserten Naturschutz sowie den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Dramatik des Artensterbens Rechnung. Weiterhin verabschiedet wurde das „Gesamtgesellschaftliche Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz“, das neben dem Bayerischen Naturschutzgesetz Änderungen in einer Reihe weiterer Gesetze vorsieht. Dieses Gesetz sowie ein ebenso beschlossener Maßnahmenkatalog greifen im Wesentlichen die Ergebnisse des von Ministerpräsident Söder einberufenen Runden Tischs auf.
Die LVÖ Bayern mit ihren Mitgliedsverbänden Bioland, Naturland, Demeter und Biokreis gehörte zu den ersten Unterstützern des Volksbegehrens. Für die LVÖ war klar: Um dem Artenschwund auch in Bayern etwas entgegenzusetzen, muss deutlich mehr passieren als bisher. Der Ausbau des ökologischen Landbaus kann zum Erhalt der Biodiversität nachgewiesenermaßen einen wichtigen Beitrag leisten. Das Volksbegehren setzte deswegen zurecht auf ambitionierte staatliche Ausbauziele für den Ökolandbau in den nächsten Jahren. Diese Ziele zu erreichen, ist für einen effektiven Umwelt- und Naturschutz notwendig, doch selbstverständlich muss der Markt entsprechend mitwachsen. Im gesamten Prozess hat die LVÖ immer wieder deutlich gemacht, dass diese politischen Ziele nur erreicht werden können, wenn sie mit entsprechenden Maßnahmen von der Forschung und Bildung über Förderung bis zur Vermarktung unterlegt werden.
Strukturen und Ressourcenverteilung anpassen
Der mit der Initiative Bayern 2020 eingeschlagene Weg eines ganzheitlichen Ansatzes zur Förderung des ökologischen Landbaus muss fortgesetzt und durch neue Initiativen und Instrumente ergänzt werden. Insbesondere der nun verabschiedete Maßnahmenkatalog weist in diese Richtung. So wurden bereits 15 neue Öko-Modellregionen geschaffen, die für den Aufbau von Wertschöpfungsketten für regionale Bio-Produkte und für die Schaffung neuer Absatzkanäle in den Regionen, z.B. in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, wichtige Impulse setzen werden. Noch viel wichtiger jedoch ist der im Maßnahmenkatalog formulierte Prüfauftrag, den ökologischen Landbau in den Bereichen Ausbildung, Beratung, Forschung und Marketing dem Ausbauziel entsprechend zu berücksichtigen. Denn genau hier müssen wir hin: Die Strukturen und die Ressourcenverteilung müssen in allen für die Entwicklung der Landwirtschaft wichtigen Bereichen an die Ausbauziele angepasst werden. Momentan ist der Ökolandbau bei diesen Themen selbst im Vergleich zu seinem aktuellen Anteil an der gesamten Landwirtschaft unterrepräsentiert. Dass diese strukturellen Fragen jetzt angegangen werden, ist das Ergebnis der Arbeit der LVÖ. Wir werden unsere engagierte Arbeit für die Interessen des Ökolandbaus in Bayern selbstverständlich mit aller Kraft fortsetzen und die weitere Ausarbeitung und Umsetzung der nun in die Wege geleiteten Maßnahmen intensiv begleiten. Für staatliche Kantinen muss ein Mindestanteil von 30 Prozent Öko-Lebensmitteln am Wareneinsatz, so weit wie möglich natürlich aus der Region, Pflicht sein – hier muss der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht werden. Die Debatte um das Volksbegehren hat wesentlich zu einer stärkeren Sensibilisierung der Bevölkerung beigetragen. Viele Menschen wollen etwas tun. Sie müssen dabei unterstützt werden, z.B. durch Kampagnen für den Kauf regionaler Bio-Produkte.
Schutz der Artenvielfalt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Am Runden Tisch haben wir uns sowohl für die Berücksichtigung der spezifischen Belange des Ökolandbaus als auch für praxistaugliche Lösungen bei der Umsetzung von durch das Volksbegehren getroffenen Regelungen eingesetzt. Die engagierte und konstruktive Mitarbeit der LVÖ wurde von allen Beteiligten am Runden Tisch geschätzt und hat wesentlich dazu beigetragen, Lösungen für strittige Fragen zu finden. So können die Bezirksregierungen regional angepasste Daten für das Walzverbot festlegen. Was konnte über die Klärung strittiger Einzelfragen hinaus am Runden Tisch erreicht werden? Der Runde Tisch ermöglichte eine intensive Auseinandersetzung mit den Ursachen für den Rückgang der Biodiversität und Lösungsansätzen. Das aufrichtige Bemühen der unterschiedlichen Interessengruppen, den Dialog miteinander zu pflegen, war beeindruckend. Auch wurden neben der Landwirtschaft und dem verbandlichen Naturschutz weitere gesellschaftliche Gruppen, wie z.B. die kommunalen Spitzenverbände oder die Kirchen, in die Diskussion einbezogen. Das Begleitgesetz und der Maßnahmenkatalog zum Volksbegehren greifen die Notwendigkeit, den Erhalt der Artenvielfalt zum gesamtgesellschaftlichen Anliegen zu machen, in einzelnen Punkten auf. So soll unter anderem eine Handreichung für private Bauherren zur ökologischen Gestaltung ihrer Grundstücke und Gebäude erarbeitet werden. Positiv ist zudem, dass der Staat in einzelnen Punkten mit gutem Beispiel vorangeht, z.B. beim Thema Lichtverschmutzung und Gestaltung von Freiflächen. Um dem Anspruch eines „Gesellschaftsvertrags“ gerecht zu werden, muss in einigen Bereichen jedoch noch deutlich mehr passieren, allen voran bei der dringend notwendigen Eindämmung von Flächenfraß und -Versiegelung.
Neuer Stellenwert für den Naturschutz in der bayerischen Politik
Das Volksbegehren etabliert eine Berichtspflicht gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit zur Entwicklung der biologischen Vielfalt in Bayern. Wir werden also sehen, ob die nun verabschiedeten Gesetzesänderungen und in die Wege geleiteten Maßnahmen Wirkung entfalten. Einerseits ist völlig klar, dass Anstrengungen in Bayern globale Entwicklungen mit Auswirkungen auf die Artenvielfalt, wie die Klimakatastrophe, nicht aufhalten werden. Auch müssen sich die agrarpolitischen Rahmenbedingungen in Brüssel und Berlin deutlich verändern. Hierfür muss Bayern sich stark machen. Dennoch: Naturschutz bekommt mit dem 17. Juli 2019 einen völlig neuen Stellenwert in der bayerischen Politik. Die jetzt verabschiedeten gesetzlichen Änderungen und Maßnahmen werden Wirkung zeigen.