Umsetzung der Weidepflicht in Bayern: LVÖ setzt sich für betroffene Betriebe ein
Seit Beginn des Pilotverfahrens der EU gegen Deutschland zur Umsetzung der Weidepflicht auf Bio-Betrieben setzt sich die LVÖ Bayern intensiv dafür ein, pragmatische und gangbare Wege für die bayerischen Betriebe zu finden, die aufgrund regionaler und struktureller Gegebenheiten ein Problem mit dem Zugang aller Pflanzenfresser zu Weide haben. Denn jeder Betrieb, der aufgrund einer strengeren Auslegung der EU-Öko-Verordnung die ökologische Landwirtschaft aufgeben muss, hat seine individuelle Geschichte und ist nicht nur ein Verlust für die Bio-Branche, sondern im Sinne von Umwelt- und Naturschutz für die gesamte Gesellschaft.
Die bayerischen Bio-Verbände hatten sich aufgrund der Erfahrungen mit der verschärften Auslegung der EU-Verordnung im Nachbarland Österreich schon seit einiger Zeit mit dem Thema auseinandergesetzt. Betroffene Betriebe wurden und werden intensiv beraten, um möglichst betriebsindividuelle Lösungen zu ermöglichen – denn jeder Betrieb bringt andere Voraussetzungen mit sich.
Thomas Lang, 1. Vorsitzender der LVÖ: „Uns ist es wichtig, dass möglichst jeder bayerische Betrieb eine Perspektive für die ökologische Bewirtschaftung erhält. Die Umsetzung der Weidepflicht ist eine Herausforderung, doch wir waren von Anfang an aktiv in dem Prozess eingebunden und konnten wichtige Leitplanken ziehen. Innerhalb eines schwierigen Prozesses haben wir erreicht, was möglich war. Unter anderem durch die Initiierung des Projektes Weideland Bayern haben wir von Seiten des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums Unterstützung erfahren. Auf europäischer Ebene arbeiten wir weiter daran, dass die Auslegungen in Zukunft mehr Flexibilität zulassen. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass es Einzelfälle geben wird, die den Weg nicht mitgehen können und daher existenziell betroffen sind. Das ist dramatisch und sehr schwer auszuhalten – vor allem wenn es Pionierbetriebe betrifft.“
Weidepflicht und KULAP-Antrag
Die Beendigung des Verfahrens, die auch die Umsetzung der Weidepflicht bedeutet, fällt nun mit dem neuen Antragszeitraum für das Kulturlandschaftsprogramm zusammen. Für viele Betriebe bedeutet das, dass sie sich jetzt entscheiden müssen, ob sie wieder das „Öko-KULAP“ beantragen. Bei den aktuellen Unsicherheiten zur Umsetzung der Weide fällt vielen der Schritt in die fünfjährige Verpflichtung schwer. „Wir appellieren aber an alle Betriebe, die von der neuen Auslegung besonders betroffen sind, sich intensiv mit der Beratung ihres jeweiligen Anbauverbands wie auch mit den Kontrollstellen zusammenzusetzen, um mögliche Umsetzungswege zu erarbeiten“, so Thomas Lang. Seite 2 von 2
Hintergrund
Vorgaben und Auslegung der EU-Öko-Verordnung
Die EU-Öko-Verordnung schreibt Weidegang für alle Pflanzenfresser auf Bio-Betrieben vor. Bisher wurde die Verordnung in Bayern so ausgelegt, dass Ausnahmen möglich waren. Denn es gibt Bio-Betriebe, die aufgrund besonderer regionaler und struktureller Gegebenheiten den Zugang zur Weide nicht für alle ihre Tiere bzw. Tiergruppen ermöglichen können. Mögliche Gründe dafür sind z.B. die Lage des Betriebs mitten im Ort und fern der Grünlandflächen; viel befahrene Straßen zwischen Stall und Weideland; zu wenig für den Weidegang geeignete vorhandene Flächen.
Das Pilotverfahren
Die EU-Kommission will dagegen eine strenge Auslegung der Weidepflicht durchsetzen. 2021 begann das Pilotverfahren gegen Deutschland. Die Bundesregierung stimmte letztlich der Umsetzung der Weidepflicht nach der Auslegung der Kommission und vor dem Hintergrund des vorherigen Verfahrens in Österreich zu. Damit wurde ein Vertragsverletzungsverfahren abgewendet, und das Pilotverfahren im November 2024 eingestellt.
Was ab jetzt gilt
Daher gilt ab sofort für ausnahmslos alle Bio-Betriebe: Allen Pflanzenfressern (Rindern, Schafen, Ziegen und Equiden) im Betrieb muss während der Weidezeit Zugang zu Weideland gewährt werden. Betriebe, die bisher die Weide nicht umsetzen konnten, müssen 2025 ein Weidekonzept erstellen und mit der Umsetzung der Weide beginnen. Die vollständige Umsetzung der Weide muss 2026 erfolgen.