Bienen lieben Ökolandbau
Am Montag, den 17. Juli jährt sich die Annahme des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zum vierten Mal. Ziel des von der Landesregierung angenommenen Volksbegehrens ist es die Artenvielfalt zu schützen und wieder herzustellen. Sinnbildlich dafür stehen die Bienen, die sich wie viele andere Tiere in einer Kulturlandschaft mit vielfältigem Nahrungsangebot, frei von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln wohl fühlen und gut entwickeln. Weil der ökologische Landbau solche Lebensräume bietet, wurde mit dem Volksbegehren das Ziel von 30% ökologischem Landbau bis 2030 gesetzlich fest geschrieben. Was fehlt, ist die verbindliche Verankerung in der Raumplanung.
Dazu Thomas Lang, erster Vorsitzender der LVÖ Bayern e.V.:
„Bienen, Hummeln und Schmetterlinge lieben bunte, abwechslungsreiche Wiesen und Felder. Eine vielfältige Insektenfauna ist die Basis für stabile und resiliente Ökosystemen sowie die Grundlage für Ökosystemleistungen, von denen auch die Landwirtschaft profitiert. Die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft arbeitet ohne chemisch-synthetische Pestizide und mineralischen Stickstoffdünger und belebt so die bayerischen Felder und Wiesen. Mit dem Volksbegehren haben die Bürgerinnen und Bürger beschlossen, dass auf knapp einem Drittel der landwirtschaftlichen Flächen in Bayern ökologisch gewirtschaftet werden soll. Damit wir das Ziel 30% Ökolandbau bis 2030 erreichen, muss es auch in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen werden. Auch in den Regionalplänen sollte verankert sein, 30% der landwirtschaftlichen Flächen als Vorrangflächen für den Ökolandbau auszuweisen.
Des Weiteren muss in Bayern dringend die Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen gebremst werden. Pro Tag gehen derzeit etwa elf Hektar landwirtschaftlicher Fläche für die Nahrungsmittelerzeugung und als Lebensraum für Insekten und Vögel verloren. Freiwillige Selbstverpflichtungen haben bisher keine Reduktion gebracht. Die Verankerung von Vorrangflächen für die Landwirtschaft in den Regionalplänen sowie eine verbindliche, bayernweite Obergrenze für die jährliche Neuversiegelung sind dringend geboten.“
Hintergrund:
Das Landesentwicklungsprogramm ist Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Die darin verankerten Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten. Durch Verankerung des 30%-Zieles im LEP würde es auch auf kommunaler Ebene mehr Bedeutung bekommen und Berücksichtigung finden.