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24. Januar 2022

Umsetzung der GAP-Reform: Bleibt Bayern Vorreiter beim Ökolandbau?

Das Bundes- Landwirtschaftsministerium hat die eigentliche Frist zur Einreichung seines Nationalen Strategieplans für die Agrarförderung bei der EU-Kommission verstreichen lassen. Derzeit arbeiten ...

Das Bundes- Landwirtschaftsministerium hat die eigentliche Frist zur Einreichung seines Nationalen Strategieplans für die Agrarförderung bei der EU-Kommission verstreichen lassen. Derzeit arbeiten Bund und Länder mit Hochdruck die Details des Plans aus.

Dazu gehört auch die künftige Förderung des Ökolandbaus in Bayern. Wie diese Förderung ausgestaltet ist, beeinflusst maßgeblich, ob wir in Bayern auf dem Ausbaupfad für 30% Ökolandbau 2022 voranschreiten oder stehen bleiben.

Markt bietet große Chancen

Bio-Lebensmittel sind gefragt wie nie. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher achten beim Einkauf auf garantiert nachhaltige Erzeugung. Auch Regionalität spielt eine immer größere Rolle. Doch viele Verarbeiter können ihren steigenden Bedarf noch nicht vollständig aus heimischen Rohstoffen decken – die Devise muss deshalb sein: Mehr Bio aus Bayern! „Für Landwirtinnen und Landwirte bietet diese Marktsituation eine große Chance, ihren Betrieb nachhaltig auszurichten und für die Zukunft zu sichern“, sagt Hubert Heigl, erster Vorsitzender der LVÖ Bayern. Doch dem Boom auf dem Markt hinken die Umstellungszahlen hinterher.

Ökolandbau leistet mehr für Klima, Arten, Gewässer und Tierwohl

Ökolandbau leistet wissenschaftlich erwiesen mehr Klima-, Biodiversitäts-, Gewässerschutz und Tierwohl (siehe u.a. Thünen-Report 65). Diese Mehrleistungen erfordern auch ein Mehr an Aufwand. Doch wird dieser Mehraufwand auch in Zukunft noch angemessen honoriert? Aktuell müssen Bio-Betriebe nach der GAP-Reform mit Einbußen in der ersten Säule der Einkommensgrundunterstützung rechnen. An der Umstellung Interessierte sind verunsichert und warten auf eindeutige Unterstützungssignale aus der Politik. „Aktuell fehlen etwa 35.000 ha ökologisch bewirtschaftete Fläche bzw. circa 1.000 Betriebe, um das bayerische Ausbauziel von 30% bis 2030 zu erreichen. Diese Lücke droht sich zu vergrößern“, so Hubert Heigl weiter.

Bayern als Zugpferd für den Ökolandbau

„Was es jetzt braucht, sind klare Signale aus der Politik“, betont Hubert Heigl. „Als Dachverband des bayerischen Ökolandbaus fordert die LVÖ Bayern daher die Staatsregierung auf, sich in den Verhandlungen zum Nationalen Strategieplan für eine vollständige Nutzbarkeit der Eco-Schemes für Bio-Betriebe einzusetzen“, so Heigl weiter. Über die Öko-Prämie in der zweiten Säule müssen die bereits beschlossenen Kürzungen der ersten Säule ausgeglichen werden. „Auch beim Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramm braucht der Ökolandbau vielfältige Kombinationsmöglichkeiten, um sein Potential an öffentlichen Leistungen voll ausschöpfen zu können“, fordert Hubert Heigl.

Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ glaubwürdig umsetzen

Im bayerischen Naturschutzgesetz ist der Ausbau des Ökolandbaus seit 2019 verankert. „Der Ökolandbau ist in der Landwirtschaft nachgewiesenermaßen das beste Verfahren für den Umwelt- und Ressourcenschutz. Deshalb darf das Ziel von 30% Ökolandbau kein Lippenbekenntnis sein“, sagt Hubert Heigl. Die bayerische Staatsregierung muss dieses Ziel mit konkreten Maßnahmen zügig und glaubwürdig umsetzen. Nur so können wir auf dem Ausbaupfad gemeinsam voranschreiten.

Hintergrund:

Deutschland stellt aktuell für die EU-Kommission seinen Nationalen Strategieplan zusammen. Dort werden künftig unter anderem die Prämienhöhen und Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Maßnahmen der ersten und der zweiten Säule der Gemeinsamen EU-Agrarförderung geregelt. Durch die Einführung eines neuen Instrumentes, den Eco-Schemes, drohen Bio-Betrieben bis zu 25% Einbußen bei der Einkommensgrundunterstützung. Der Bundesrat hat in seinem Entschließungsantrag zur Abstimmung zu den GAP-Verordnungsabstimmungen am 17. Dezember 2021 unterstrichen, dass er diese Entwicklung mit Sorge sieht. In der Ausgestaltung des Nationalen Strategieplanes gibt es jetzt die Möglichkeit die negativen Auswirkungen dieser Kürzungen abzumildern durch umfangreiche Kombinationsmöglichkeiten von Maßnahmen ohne Abzüge und so eine angemessene Honorierung der Leistungen des Ökolandbaus sicherzustellen.