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22. Dezember 2021

Abstimmung zur GAP-Reform: Bundesrat vertröstet Ökolandbau

Am 17. Dezember hat der Bundesrat über die neuen Regelungen zur Förderung der Landwirtschaft ab 2023 entschieden. Ziel der Reform ist es, die Landwirtschaft in Deutschland insgesamt nachhaltiger zu...
Auf dem Bild: Artenvielfalt auf Bio-Acker: Ökologisch arbeitende Betriebe dürfen nicht benachteiligt werden

Am 17. Dezember hat der Bundesrat über die neuen Regelungen zur Förderung der Landwirtschaft ab 2023 entschieden. Ziel der Reform ist es, die Landwirtschaft in Deutschland insgesamt nachhaltiger zu machen. Der einfachste Weg dorthin wäre der Ausbau des Ökolandbaus als nachhaltigster Form der Landwirtschaft.

Ab 2023 bekommen Landwirtinnen und Landwirte ein Viertel ihrer Einkommensunterstützung nur noch, wenn sie zusätzliche Umweltleistungen nach Vorgabe der neuen Eco-Schemes („Ökoregelungen“) erbringen. Doch die angebotenen Eco-Schemes sind entweder für Bio-Betriebe nicht sinnvoll. Oder sie sind so niedrig dotiert, dass sie den Mehraufwand der zusätzlichen ökologischen Leistung nicht angemessen honorieren. „Leider wurde der Antrag Baden-Württembergs, die Prämie für vielfältige Kulturen von 30 auf 60 Euro zu erhöhen vom Bundesrat nicht mehrheitlich unterstützt“, sagt Hubert Heigl, erster Vorsitzender der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ). Ebenfalls negativ zu bewerten ist die Ablehnung des Antrages, die gesamte Hauptfutterfläche für das Eco-Scheme „Dauergrünlandextensivierung“ anzurechnen. „Als Konsequenz steht weder für Bio-Ackerbaubetriebe noch für Bio-Milchviehbetriebe ein wirksames Eco- Scheme zur Verfügung“, so Hubert Heigl weiter.

Hoffnungsschimmer: notwendige Anpassungen zügig angehen

Der Bundesrat hat erkannt, dass die beschlossenen Eco-Schemes für Bio-Betriebe nicht passen. Doch statt jetzt zu handeln, vertröstet er die Branche mit Aussicht auf Verbesserungen in der Zukunft. In seiner Entschließung hat der Bundesrat festgehalten, dass er „mit Sorge sieht, dass das bisherige Set an Ökoregelungen (…) für Betriebe der ökologischen/biologischen Produktion keine ausreichenden Teilnahmemöglichkeiten bietet. Daher besteht die Gefahr, dass Umwelt- bzw. Tierwohlleistungen in Dauergrünlandgebieten im Rahmen der neuen GAP weder ausreichend honoriert noch bereitgestellt werden. (...) Gleiches gilt für Betriebe des Ökolandbaus mit dem entsprechenden Risiko, dass die für diesen Bereich auf verschiedenen Ebenen formulierten Ausbauziele nicht erreicht werden.“

Schnelles Nachsteuern für mehr Nachhaltigkeit

„Wir fordern deshalb die neue Bundesregierung auf, den Nationalen Strategieplan Deutschlands und damit die Eco-Schemes so bald wie möglich zu evaluieren“, betont Heigl. Ein Fokus sollte dabei die Auswirkung des Plans auf den Ökolandbau sein. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Strategische Umweltprüfung des Nationalen Strategieplans diese Auswirkungen bisher nicht berücksichtigt hat.

Attraktive Öko-Prämie in Bayern

„In Bayern müssen jetzt die Verluste bei den Eco-Schemes durch eine attraktivere Öko-Prämie aufgefangen werden. Weitere Kürzungen für den Ökolandbau sind nicht zu verkraften. Andernfalls drohen Rückumstellungen, und das bei einem aktuell boomenden Markt und stetig steigender Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Bio-Lebensmitteln“, konstatiert Hubert Heigl.

Hintergrund:

Ab 2023 gibt es in der EU ein neues Förderinstrument für die Landwirtschaft, die so genannten Eco- Schemes („Ökoregelungen“). Jedes EU-Mitgliedsland kann eigene Eco-Schemes entwerfen. Die am 17. Dezember vom Bundesrat veröffentlichten Verordnungen regeln u.a. die Prämienhöhen für Eco-Schemes. Wir haben den Praxistest gemacht und für beispielhafte bayerische Bio-Betriebe die Auswirkungen auf die Betriebseinkommen nach der GAP-Reform modelliert. Das Ergebnis ist alarmierend:

Bio-Ackerbaubetrieb, genutztes Eco-Schemes "Nichtproduktive Fläche" oder "Vielfältige Kulturen", voraussichtlicher Verlust bei der Einkommensgrundunterstützung: -20%

Bio-Milchviehbetrieb, genutztes Eco-Scheme "Altgrasstreifen", voraussichtlicher Verlust bei der Einkommensgrundunterstützung: -25%

Viele Bio-Milchviehhalter in den bayerischen Grünlandregionen können die Anforderungen des aktuell vorliegenden Eco-Schemes 4 (Grünlandextensivierung mit 1,4 GV/ha) nicht einhalten. Für Bio-Ackerbauern, die ab 2023 4% Brache einhalten müssen, sind 30 Euro/ha für die Teilnahme an der Öko-Regelung Vielfältige Kulturen ein reines Trostpflaster. Gerne vermitteln wir Ihnen bei Bedarf InterviewpartnerInnen und Drehorte.