Umsetzung der GAP-Reform konterkariert Ausbauziele: Kollateralschaden Ökolandbau?
Am 17. Dezember entscheidet der Bundesrat über die neuen Regelungen zur Förderung der Landwirtschaft, die ab 2023 für die folgenden fünf Jahre gelten werden. „Wenn die Vorschläge der geschäftsführenden Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Kraft treten, wird das Biowachstum in Deutschland massiv ausgebremst“, so Hubert Heigl erster Vorsitzender der LVÖ Bayern e.V.. Durch die Einführung eines neuen Förderinstrumentes – den Eco-Schemes – droht ausgerechnet der Ökolandbau auf der Strecke zu bleiben.
Dies stünde entgegen allen agrarpolitischen Zielen auf Landes- und Bundesebene. Die Flächenförderung wird um 25 Prozent reduziert. Konventionelle Betriebe können diese Kürzungen etwa mit einem einjährigen Verzicht auf Pestizide ausgleichen. Doch Bio-Betrieben, die dauerhaft ohne chemisch-synthetische Pestizide arbeiten, soll die Möglichkeit zur Kompensation in weiten Teilen verwehrt bleiben. „Das wäre eine erhebliche Benachteiligung des Ökolandbaus“, so Heigl weiter.
Versperrter Ausgleich
Die bisherige Einkommensgrundunterstützung (Direktzahlungen der ersten Säule der GAP) für Landwirtschaft beträgt rund 231 Euro pro Hektar. Diese wird mit der Reform um ein Drittel oder knapp 80 Euro gekürzt. Diese Kürzungen können LandwirtInnen durch die Beteiligung an freiwilligen Umwelt-Maßnahmen – den Eco-Schemes – wieder ausgleichen. So weit so gut. Doch für Bio-Betriebe soll dieser Ausgleich zum Teil versperrt werden. Dadurch würden die Betriebe bestraft, die schon jetzt die nachhaltigste Form der Landwirtschaft betreiben.
Ausbauziele Ökolandbau
Denn der Ökolandbau bietet ein Gesamtpaket an Umweltleistungen. Dank seines Systemansatzes erbringt der Ökolandbau Tierwohlleistungen, Klima- und Grundwasserschutz, sowie die Förderung der Artenvielfalt in der Fläche. Die positiven Wirkungen auf all diesen Gebieten sind durch zahlreiche Studien belegt. Daher gibt es nicht nur in Bayern, sondern mit der künftigen Bundesregierung nun auch bundesweit das Ziel bis 2030 30% der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch bewirtschaften zu wollen. „Treten jedoch die aktuellen GAP-Reform Verordnungen in Kraft, werden diese Ziele kaum erreichbar sein“, sagt Hubert Heigl. Die Ampelparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, unverzüglich das GAP-Reformpaket mit dem Ziel eines besseren Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Einkommenssicherung anzupassen. Dieses Versprechen müssen sie nun einlösen.
Eco-Schemes zugänglich machen
Denn die Eco-Schemes drohen sonst Umstellungen zu verhindern und machen Rückumstellungen wahrscheinlicher. Und das bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Bio-Ware bei Handel und VerbraucherInnen. „Der Ökolandbau droht zum Kollateralschaden dieser komplexen Reform zu werden. Deshalb dürfen die GAP Verordnungen so nicht durch den Bundesrat gehen. Bayern als Bundesland mit den meisten Bio-Betrieben in Deutschland muss sich für Verbesserungen stark machen“, so Heigl weiter. Wir fordern, dass alle Eco-Schemes auch für Öko-Betriebe nutzbar sein müssen. Zudem brauchen wir eine bessere Honorierung des Eco-Schemes Vielfältige Kulturen sowie eine Ausweitung des Eco-Schemes für Milchviehhalter in Grünlandregionen, weil wir nur so das bayerische und nun auch bundesdeutsche Ziel von 30% Ökolandbau bis 2030 erreichen.
Öko-Prämie beibehalten
Darüber hinaus darf die bisherige Öko-Prämie in der zweiten Säule, die die dauerhafte Umstellung des Gesamtbetriebs honoriert, unter keinen Umständen gekürzt werden, wenn Bayern die Initiative BioRegio 2030 zum Erfolg führen will.
Hintergrund
Ab 2023 gibt es in der EU ein neues Förderinstrument für die Landwirtschaft, die so genannten Eco-Schemes. Jedes EU-Mitgliedsland kann eigene Eco-Schemes entwerfen. Die im November veröffentlichten Verordnungen regeln u.a. die Prämienhöhen für Eco-Schemes. Wir haben den Praxistest gemacht und für beispielhafte bayerische Bio-Betriebe die Auswirkungen auf die Betriebseinkommen nach der GAP-Reform modelliert. Das Ergebnis ist alarmierend: mit zwischen 20 und 25% Verluste müssen die Bio-Betriebe rechnen -- trotz Nutzung der möglichen Eco-Schemes. Viele Bio-Milchviehhalter in den bayerischen Grünlandregionen können die Anforderungen des aktuell vorliegenden Eco-Schemes 4 (Grünlandextensivierung mit 1,4 GV/ha) nicht einhalten. Für Bio-Ackerbauern, die ab 2023 4% Brache einhalten müssen, sind 30 Euro/ha für die Teilnahme an der Öko-Regelung Vielfältige Kulturen ein reines Trostpflaster.