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Europäische Agrarpolitik


Europäischer Rahmen für den Ökolandbau


Über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU-Mitgliedsstaaten (GAP) wird die Landwirtschaft in Europa finanziell unterstützt. Die EU-Politik gibt auch den gesetzlichen Rahmen für den Ökolandbau in der gesamten EU vor. 

Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)

Im Rahmen der GAP werden in der EU jährlich rund 60 Milliarden Euro in die Landwirtschaft und den ländlichen Raum umverteilt. Bayern erhält davon etwa 1,2 Milliarden, Deutschland insgesamt etwa sechs Milliarden. Ziel der GAP ist der Erhalt einer multifunktionalen Landwirtschaft in Europa.

Zu den vielfältigen Funktionen der Landwirtschaft gehören neben der Produktion von Lebensmitteln auch wichtige gesellschaftliche Leistungen für die Umwelt und der Erhalt des ländlichen Raums. Dafür gibt die GAP einen Rahmen vor, der in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden muss. Richtungsweisend für diesen Rahmen ist der Europäische "Green Deal" mit seiner Farm-to-Fork- und Biodiversitäts-Strategie.

Die LVÖ hat die Interessen der bayerischen Bio-Bauern auf europäischer, deutscher und bayerischer Ebene im Blick. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Dachverbänden, dem BÖLW und IFOAM organics Europe zusammen. Die LVÖ nimmt die Interessensvertretung durch Stellungnahmen, Kommentare, Vertretung in entsprechenden Gremien und durch Öffentlichkeitsarbeit wahr. So bringt sich die LVÖ auch bei den Reformen der GAP in den politischen Prozess ein.

 

Europawahl 2024

Am 9. Juni wird das EU-Parlament neu gewählt. In die nächste Amtsperiode fällt die Reform der europäischen Agrarförderung. Für diese braucht es dringend einen Neustart. Die knapp 60 Milliarden Euro, die jedes Jahr an Fördergeldern in die EU-Landwirtschat fließen, dürfen dann nur noch für öffentliche Leistungen gezahlt werden, der bürokratische Aufwand muss deutlich sinken. Wie das gelingen kann, zeigt das vom BÖLW entwickelte Stufen-Modell für die GAP ab 2028. Der Biokreis hat die deutschen Parteien gefragt, wie sie zu konkreten, für den Ökolandbau entscheidenden agrarpolitischen Themen stehen. Die Antworten finden Sie hier: Agrarpolitische Standpunkte zur EU-Wahl oder auf www.bionachrichten.de.

 

EU-Öko-Verordnung

Die EU-Öko-Verordnung ist das Grundlagenwerk für den Ökolandbau. Sie schafft die Basis für einen europaweit einheitlichen Standard für Bio-Lebensmittel und wie sie produziert werden müssen. Die Verordnung gewährleistet die rechtliche Definition des Ökolandbaus durch Richtlinien und festgelegte Ansprüche an Kontrolle und Zertifizierung.

Die EU-Öko-Verordnung besteht seit dem Jahr 1992. Seitdem wurde und wird sie durch Änderungsverordnungen ständig an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung angepasst. Der Bio-Markt hat sich auf Grundlage der EU-Öko-Verordnung, die ein Vorbild für viele andere Länder ist, in den letzten Jahren weltweit positiv entwickelt.

Im Jahr 2014 wurde ein Revisionsprozess zur EU-Öko-Verordnung gestartet, der 2018 mit dem Beschluss einer neuen Öko-Basisverordnung (VO 2018/848) beendet wurde. Die neue Basis-Verordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Weitere Informationen zur bundesweiten wie europäischen Gesetzgebung, soweit sie die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft betreffen, finden sich auf den Seiten des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW, allesueberbio.de).